Sonderleistungen
(sogenannte IGEL-Leistungen = individuelle Gesundheitsleistungen)- Gutachten und Atteste für Gerichte, für verkehrsmedizinische Fahreignung, für Jugendämter bei Antragstellung von Wiedereingliederungshilfe (§35 A des KJHG) und Erziehungshilfen (§27-35 des KJHG) z.B. bei Legasthenie- und Dyskalkulietherapien, heilpädagogischen Therapien und Betreuung in Einrichtungen
- Nicht krankheitsbedingte Diagnostik- und Beratungswünsche, z.B. bei Hochbegabung oder Schullaufbahnberatung
Bezahlung
Nur für die Sonderleistungen (IGEL) ist eine Privatliquidation erforderlich.
Alle anderen Leistungen (Diagnostik, Therapie, Beratung) sind Kassenleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vergütet.

